Verkehrsrecht

Der Begriff "Verkehrsrecht", der eine Vielzahl von damit verzahnten Rechtsgebieten umfasst, hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Wissenschaft entwickelt.

 

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Das Verkehrsrecht umfasst das materielle Haftungs- und Schadensrecht nach BGB, StVG, HaftpflichtG, Truppenstatut, Verkehrsopferhilfe, Londoner Abkommen und der 4. Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie der EU. Ferner beinhaltet es versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere aus den Bereichen allgemeines Versicherungsvertragsrecht, KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Darüber hinaus ist das Verkehrsstrafrecht sowie Verwaltung- und Bußgeldrecht mitumfasst.

Es geht um Ihr Geld, um Ihren Führerschein! Aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts kann jedem verkehrsrechtlich Betroffenen dringend angeraten werden, einen Anwalt aufzusuchen.
Wussten Sie eigentlich, dass die Kosten eines Rechtsanwaltes beim unverschuldeten Verkehrsunfall vollständig vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherer übernommen werden?

Nachfolgend finden Sie eine genauere Einteilung des Verkehrsrechts bzw. meine wesentlichen Arbeitsfelder und weiterführende Informationen. Es handelt sich um eine nicht abschließende Auswahl:

Kein gelegentlicher Cannabiskonsum  und keine MPU trotz mehrfachen  Konsums? VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2010 Man stelle ... [mehr...]