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Privatversicherungsrecht Bei einem Versicherungsvertrag erwirbt der Versicherungsnehmer – als Teil einer größeren Gefahrengemeinschaft mit gleichartigen Risiken - gegen Bezahlung einen Leistungsanspruch, der bei Eintritt eines bei Vertragsschlusses ungewissen Schadenfalls erfüllt wird. Rechtsgrundlagen zur Beurteilung der facettenreichen Problemkonstellationen rund um Versicherungsverträge sind das Versicherungsvertragsgesetz, das BGB und last but not least die jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen. Nachfolgend finden Sie eine genauere Einteilung des Versicherungsrechts und meine wesentlichen Arbeitsfelder. Es handelt sich um eine nicht abschließende Auswahl:
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Kein gelegentlicher Cannabiskonsum und keine MPU trotz mehrfachen Konsums? VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2010
Man stelle ... [mehr...] |
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