Privatversicherungsrecht

Bei einem Versicherungsvertrag erwirbt der Versicherungsnehmer – als Teil einer größeren Gefahrengemeinschaft mit gleichartigen Risiken - gegen Bezahlung einen Leistungsanspruch, der bei Eintritt eines bei Vertragsschlusses ungewissen Schadenfalls erfüllt wird. Rechtsgrundlagen zur Beurteilung der facettenreichen Problemkonstellationen rund um Versicherungsverträge sind das Versicherungsvertragsgesetz, das BGB und last but not least die jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen.

Paragraph dreht sich auf einem FingerVerbraucher aber auch Unternehmermandanten dürften regelmäßig den professionellen, „großen“ Strukturen des Versicherungsunternehmens unterliegen. Und Anwälte, die die Klaviatur mit dem Versicherer nicht beherrschen und sich auch nicht auf die Problemkreise des Versicherungsrechts spezialisiert haben, sind da keine hinreichendes Gegengewicht. Ich arbeite seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht, pflege den Austausch auch mit Versicherern, arbeite aber mit keinem Versicherungsunternehmen zusammen.

Nachfolgend finden Sie eine genauere Einteilung des Versicherungsrechts und meine wesentlichen Arbeitsfelder. Es handelt sich um eine nicht abschließende Auswahl:

 

 

Kein gelegentlicher Cannabiskonsum  und keine MPU trotz mehrfachen  Konsums? VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2010 Man stelle ... [mehr...]