Schwerpunkte

Ihre Rechtsprobleme juristisch zutreffend und praxisnah zu lösen, verstehe ich als meine Hauptaufgabe als Rechtsanwalt. Aufgrund der juristischen Ausbildung, die auch die Bearbeitung weitgehend unbekannter Materien ermöglicht, habe ich den Anspruch, Sie grundsätzlich in jedem Fall vertreten zu können. Natürlich ist dies nicht immer möglich, keine Regel also ohne Ausnahme. In diesem Fall werde ich Sie aber gerne an einen meiner ausgewählten Kooperationspartner empfehlen.

Darüber hinaus entspricht es meinem beruflichen Verständnis, dass es Ihnen als Mandant zugute kommt, wenn Ihr Anwalt eine fundierte rechtliche Spezialisierung aufweist. Eine genauere Kenntnis einzelner Rechtsgebiete hilft, um die Flut rechtlicher Normen und juristischer Probleme aus zum Teil weit verzweigten Rechtsgebieten zügig, anspruchsvoll und umfassend lösen zu können.

Haufen

Daher habe ich mich für drei rechtliche Hauptthemengebiete entschieden. Diese Bereiche habe ich bereits in der Ausbildung bearbeiten dürfen, als Anwalt im Rahmen von umfangreicheren Fortbildungen näher kennengelernt und durch die Publikation von Ratgebern vertiefen können. Außerdem halte ich mich über regelmäßige Fortbildungen und Lektüre maßgeblicher Fachzeitschriften sowie eingehender Beobachtung der neuesten Fach-Rechtsprechung für Sie auf dem aktuellen Stand.

Für eine detaillierte Vorstellung meiner Schwerpunkte klicken Sie bitte links auf das jeweilige Rechtsgebiet. Dort finden Sie auch weitere Unterthemen zur Lektüre. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Entscheidungen und Ratgeber zu diesen Gebieten auf meiner Homepage.

Bitte beachten Sie, dass die Erläuterungen meiner Rechtsgebiete keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen oder ersetzen können und außerdem nicht im Ansatz den Anspruch der Vollständigkeit für sich erheben.

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