SchwerpunkteIhre Rechtsprobleme juristisch zutreffend und praxisnah zu lösen, verstehe ich als meine Hauptaufgabe als Rechtsanwalt. Aufgrund der juristischen Ausbildung, die auch die Bearbeitung weitgehend unbekannter Materien ermöglicht, habe ich den Anspruch, Sie grundsätzlich in jedem Fall vertreten zu können. Natürlich ist dies nicht immer möglich, keine Regel also ohne Ausnahme. In diesem Fall werde ich Sie aber gerne an einen meiner ausgewählten Kooperationspartner empfehlen.
Daher habe ich mich für drei rechtliche Hauptthemengebiete entschieden. Diese Bereiche habe ich bereits in der Ausbildung bearbeiten dürfen, als Anwalt im Rahmen von umfangreicheren Fortbildungen näher kennengelernt und durch die Publikation von Ratgebern vertiefen können. Außerdem halte ich mich über regelmäßige Fortbildungen und Lektüre maßgeblicher Fachzeitschriften sowie eingehender Beobachtung der neuesten Fach-Rechtsprechung für Sie auf dem aktuellen Stand. |
Kein gelegentlicher Cannabiskonsum und keine MPU trotz mehrfachen Konsums? VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2010
Man stelle ... [mehr...] |
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