Arglistig getäuschter Versicherer kann sich bei Anfechtung insgesamt von dem Versicherungsvertrag lösen, BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. IV ZR 140/08

Der anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages arglistig getäuschte Versicherer ist bei einer Anfechtung aufgrund dieser arglistigen Täuschung nicht darauf beschränkt, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag insoweit bestehen zu lassen, als er ihn auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte. Vielmehr kann er sich insgesamt vom Vertrag lösen, ohne dass es etwa auf eine Kausalität im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes ankäme. 

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Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Versicherung nicht Ersatz eines angeblich abhanden gekommenen Fahrzeugs ersetzt verlangen, wenn er im Rahmen der Schadensanzeige versucht hat, seine Versicherung arglistig zu täuschen, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2009, Az. I-4 U 53/09

Von einer arglistigen Täuschung ist auszugehen, wenn der Versicherungsnehmer ihm beim Autokauf bekannte Vorschäden vorsätzlich als leichte Beschädigungen bagatellisiert, obgleich er das Fahrzeug als unrepariertes Unfallfahrzeug gekauft hat.

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Falsche Angaben in der Schadensanzeige rechtfertigen nicht immer die Annahme arglistiger Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, BGH, Beschluss vom 04.05.2009, Az. IV ZR 62/07

Für die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung genügt es nicht, dass eine für ihre Mutter einen Versicherungsvertrag schließende Tochter in einer Schadenanzeige ihre Mutter fälschlich als gesund bezeichnet und die Frage nach ärztlichen Behandlungen wahrheitswidrig verneint. Wird die Schadensanzeige vom Versicherungsmakler ausgefüllt und der Tochter unterschrieben, ist es nicht fernliegend, dass die Tochter die ausgefüllte Schadensanzeige vor Unterzeichnung nicht genau durchgelesen hat. Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht.

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Unkontrollierbarer Sturz nach bewusstem Ausweichen kann als Unfall gewertet werden, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az. IV ZR 6/08
   
Als Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist jedes vom Versicherten nicht beherrschbare und in Bezug auf die dadurch verursachte Gesundheitsschädigung unfreiwillige Geschehen anzusehen. Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn eine vom Willen des Versicherten getragene und gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen führt. Weicht der Versicherungsnehmer einer ihm entgegenkommenden Person ursprünglich gewollt und bewusst aus und tritt er dabei in eine Vertiefung wodurch es zu einer unerwarteten Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln kommt, liegt daher ein Unfall im Sinne der AUB vor.


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Kostenerstattungsanspruch gegen private Krankenversicherung auch für nicht wissenschaftlich begründete Naturheilverfahren, LG Münster, Urteil vom 17.11.2008, Az. 15 O 461/07

Ein an Neurodermitis Erkrankter hat aus einer privaten Krankenzusatzversicherung, die auch die Heilbehandlung durch Heilpraktiker beinhaltet, einen Erstattungsanspruch für eine Orthomolekular-Therapie beziehungsweise eine Colon-Hydro-Therapie, da diese Therapien aus naturheilkundlicher Sicht auf einem medizinisch nachvollziehbaren Ansatz beruhen. Bei Naturheilkundeverfahren kann eine wissenschaftliche Begründung dagegen gerade nicht verlangt werden.


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Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und Nachprüfungsobliegenheiten des Versicherers bei widersprüchlichen Angaben in der Schadensmeldung, Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 226/07, Urteil vom 24.06.2008

Das Verlassen der Unfallstelle stellt nur dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird. Wenn ein Irrtum oder Missverständnis des Versicherungsnehmers, von dessen Redlichkeit zunächst auszugehen ist, nicht fern liegt, jedenfalls aber möglich ist, ist der Versicherer nach Treu und Glauben verpflichtet, auf seine anderweitige Kenntnis hinzuweisen, um so den Versicherungsnehmer zu einer Überprüfung und Korrektur seiner Falschangaben zu veranlassen. Es widerspricht Treu und Glauben, den Versicherungsnehmer sehenden Auges ohne jede Warnung mit seinem Begehren auf Versicherungsschutz scheitern zu lassen.


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Kein gelegentlicher Cannabiskonsum  und keine MPU trotz mehrfachen  Konsums? VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2010 Man stelle ... [mehr...]