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Bei der Trunkenheit im Verkehr kann die Annahme einer vorsätzlichen Tat nicht allein auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration gestützt werden, OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009, 2 Ss 17/09
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Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers, OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009, AZ. 11 U 32/09
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Anfertigung von Lichtbildern wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0 ist unzulässig, AG Grimma, Urteil vom 22.10.2009, AZ. 3 Owi 151 Js 33023/09 Die Anfertigung von Lichtbildern wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels der Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0, bei der die „Entscheidung“ zur Auslösung der Fotoeinheit automatisch durch die Maschine getroffen und eine Auswertung der gemachten Aufnahmen erst im Nachhinein an einem Computer erfolgt, ist unzulässig. Es fehlt insoweit an einer Rechtsgrundlage.
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Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts, OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 SSBs 49/09
Beruht die Annahme von Gefahr von Verzug auf einer evident fehlerhaften Beurteilung, führt die Verletzung von § 81a Abs. 2 StPO zu einem Beweisverwertungsverbot. Das ist anzunehmen, wenn um die Mittagszeit die Entnahme einer Blutprobe von Polizeibeamten angeordnet wird, ohne in der zur Verfügung stehenden Zeit auch nur den Versuch zu machen, telefonisch eine richterliche Anordnung zu erlangen.
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Zu den Aufklärungspflichten von Autovermietern, wenn diese nach einem besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif abrechnen, BGH, Urteil vom 25.03.09, Az.: XII ZR 117/07
Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470).
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Bei Vergleich zwischen kalkulierten Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen, BGH, Urteil vom 03.03.2009, Az. VI ZR 100/08
Kommt es bei einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen. Nimmt der Geschädigte nur eine Notreparatur vor, stellen die vom Sachverständigen geschätzten Bruttoreparaturkosten einschließlich der Mehrwertsteuer regelmäßig den Aufwand dar, den der Geschädigte hätte, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren ließe, sodass ein Schadensersatz im Rahmen der 130%-Grenze in Betracht zu ziehen ist. Der Aufwand ist dann mit dem Wiederbeschaffungswert zu vergleichen.
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Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutentnahme bei Verstoß gegen Richtervorbehalt mit der Begründung diesbezüglicher „langjähriger Praxis“, OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009, Az. 3 Ss 31/09
Die Rüge einer Verletzung des Richtervorbehalts ist begründet, wenn ein Polizeibeamter eine Blutentnahme ohne Einschaltung eines Richters trotz Bestehen eines richterlichen Eildienstes nicht wegen Gefahr im Verzuge angeordnet hat, sondern "entsprechend der langjährigen Praxis". Der Verstoß gegen den Richtervorbehalt führt in einem solchen Fall zu einem Beweisverwertungsverbot, weil ein objektiv willkürliches Vorgehen beziehungsweise ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten vorliegt.
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Zur Annahme von Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutentnahme und zur Annahme eines Beweisverwertungsverbotes hinsichtlich einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe, Landgericht Schwerin, Beschluss vom 09.02.09, Az.: 3 Qs 9/09
Ein Beweisverwertungsverbot ist danach insbesondere dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht. Dies drängt sich dann auf, wenn eine richterliche Anordnung eingeholt werden konnte und die Polizeibeamten dies erkennen konnten.
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Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum und Fahrantritt fehlen, OLG Celle, Beschluss vom 9.12.08, 322 SsBs 247/08
An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs.2 StVG fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und Fahrtantritt eine größere Zeitspanne liegt. Eine solche liegt bei einem Zeitraum von etwa 23 Stunden jedenfalls vor. In einem solchen Fall bedarf es nach Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel näherer Ausführungen dazu, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der zurückliegende Cannabiskonsum noch Auswirkungen haben konnte. Neben Ausfallerscheinungen im engeren Sinn können insoweit u.a. die Menge und Qualität des konsumierten Cannabis, die Häufigkeit des Cannabiskonsums und die Einlassung des Betroffenen zu seinem Vorstellungsbild Rückschlüsse zulassen.
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Fragen zum sog. Führerscheintourismus, OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008, 32 Ss 193/08
1. § 28 Abs. 4 Ziff 4 FeV ist mit EU-Recht vereinbar.
2. Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (im Anschluss an EuGH, Beschluss vom 03.07.2008, C225/07).
3. Zur Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei unklarer Rechtslage
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Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten wird nicht erst sechs Monate nach Unfall fällig, BGH, Beschluss vom 18.11.2008, Az. VI ZB 22/08
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig. Der Begriff der Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. Kann der Geschädigte wegen Beschädigung einer Sache Wiederherstellung oder den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, so tritt die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein.
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Mietwagenkosten und Pflicht zur Erkundigung des Geschädigten, BGH vom 14.10.2008, Az. VI ZR 308/07
a) Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.
b) Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht.
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